ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's) der Fa. Pajo-tec


1.Geltungsbereich

 

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen von PAJO-tec. Der Vertragspartner (im folgenden Besteller genannt) nimmt diese Bedingungen spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung an. Die Bedingungen gelten auch für künftige Verträge im Rahmen der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere auch für telefonische Bestellungen.

 

2.Vertragsabschluß / Vertragsinhalt

 

Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die PAJO-tec zustande. Inhalt des Vertrages ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Vorausgehende Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mündliche Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Zusicherungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch die PAJO-tec wirksam. Der Besteller hat der PAJO-tec zur Beauftragung über die Fertigung von Waren eine Zeichnung mit sämtlichen Detailanforderungen und Maßen in Millimeter (mm) zur Verfügung zu stellen. In der Auftragsbestätigung wird auf diese Zeichnung Bezug genommen. Andere Maßangaben werden von PAJO-tec in mm umgerechnet, jedoch übernimmt PAJO-tec keine Gewähr/Garantie für die Richtigkeit der Umrechnung. Ungenauigkeiten und/oder falsche Angaben die zu einer dementsprechenden Fertigung führen gehen zu Lasten des Bestellers.

 

3.Preise / Verpackung

 

Die Preise der PAJO-tec verstehen sich in EURO ohne Skonti oder sonstige Nachlässe ab Werk (Abholung) sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Sie enthalten nicht Verpackung, Fracht, Versicherung und Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird, soweit sie anfällt, in den Rechnungen gesondert ausgewiesen und ist Bestandteil des Rechnungsbetrages. Sind seitens des Bestellers keine besonderen Weisungen erteilt, erfolgt die Verpackung nach Ermessen der PAJO-tec.

 

4.Zahlungsbedingungen

 

Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind Zahlungen innerhalb von 8 Tagen, gerechnet ab Rechnungsdatum, fällig und ohne Abzüge zu leisten.

 

5.Versand und Gefahrenübergang

 

Der Versand der Ware erfolgt durch ein von der PAJO-tec zu bestimmenden Transportunternehmen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware geht auf den Besteller über, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben worden ist. Dies gilt unabhängig davon wer die Frachtkosten trägt. Im Falle der vertraglich vereinbarten Abholung (ab Werk) geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Ware, mit der Entgegennahme des Bestellers, auf den Besteller über.

 

6.Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich der Saldoforderungen aus laufender Rechnung im Eigentum der PAJO-tec.

 

7.Haftungsbeschränkung

 

Kommt die PAJO-tec mit der Lieferung bzw. der Leistung teilweise in Verzug, so kommt ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Nichterfüllung der gesamten Verbindlichkeit nicht in Betracht.

 

8.Sonstiges

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Der Käufer und wir sind vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit der unwirksamen verfolgten wirtschaftlichen Zweck, soweit gesetzlich zulässig, verwirklicht. Gelingt dies nicht, treten an Stelle der unwirksamen Bestimmungen die gesetzlichen Vorschriften.